Freitag, 2. Juni 2006

Gerichtsknigge gesucht!

Liebe Leser,
Neues aus der Hauptstadt des Rechts: Meine Freundin, die „InFoScore Forderungsmanagement GmbH“ hat mich eingeladen! Weil ich ihr bzw. ihrer Kundin ARCOR keine 200 Taler fürs Nichtstun schenken wollte, scheint sie es ernst zu meinen und will ihre Forderung nun „gerichtlich geltend“ machen. Da ich noch nie „vor Gericht“ war, wird das sicher spannend. Nur: Was ziehe ich an? Und: Muss ich was mitbringen? Was, wenn mir der Konversationsstoff ausgeht? Und wem gibt man zuerst die Hand?
Dankbar für gute Tipps grüßt herzlich
Pandoria (ab jetzt mit "i")

2 Kommentare:

  1. Liebe Pandoria!

    Hast Du Deinen Namen geändert, um vor Deiner Gläubigerin (juhu, da ist sie wieder), der InFo Score Russisch Inkasso Forderungsmanagement GmbH noch ein paar Wochen Ruhe zu haben, bevor sie ein weißes Kaninchen an Deine Tür nageln?

    Nun, ich war selbst noch nicht vor Gericht, habe aber einige Juristenfreunde. Von denen weiß ich, dass man sich vor Gericht erst einmal verbeugt (nicht über 45-Grad tief, das ist unhöflich und käme einem Geständnis gleich!) und anschließend mit einem Läppchen die Richtertheke wienert. Das gefällt dem Richter und bringt direkt Bonuspunkte.

    Anschließend stellt man sich vor. Wenn man keinen Adelstitel trägt, nennt man nur seinen Nachnamen mit "Frau" oder "Herr" davor oder erfindet sich einen angemessenen Titel (Freifrau von oder Prinzessin). Darüber hinaus darf man diverse "von"s und "zu"s zum Nachnamen hinzu erfinden, insgesamt sollte die Nennung des eigenen Namens die Dauer von einer Minute nicht unterschreiten.
    Eine korrekt und souverän ausgeführte Vorstellung schafft Respekt und lockt die Presseheinis, die bislang draußen im Gang vor dem Gerichtssaal herumlurkten und auf einen Gerichtsskandal warteten.

    Nach der Namensnennung wird man gefragt, ob man schuldig ist. in Deinem Fall musst Du "Nein" sagen.

    Normalerweise ist dann das Verfahren zu Ende. Wenn man "Ja" gesagt hat, kommt ein Wärter und sperrt einen in ein Verlies; bei einem "Nein" darf man direkt wieder hinausgehen; in manchen Fällen kommt der Richter mit und möchte zu einem Glas Bier oder - im Sommer - einem Eis eingeladen werden. Lass Dich hier nicht lumpen und bezahl ihm ruhig ein Magnum. Sprüche wie "Also ein Flutschfinger ist ja wohl mehr als genug, Euer Ehren!" haben schon so manchen Geizkragen ein nachträgliches "Lebenslänglich" eingebracht.

    Die Kleiderfrage wurde bislang noch nicht erschöpfend geklärt. Die meisten Staatsanwälte sind Mittelalter-Freaks und sehen sowohl Angeklagte als auch Zeugen gerne in linnener Gewandung.
    Unterschiede sind auch regional bedingt: Im Norden gelten Gummistiefel als absolutes "Must-Wear", in Bayern sind gerade in den letzten Jahren Nietenhalsbänder der Dernier Cri vor dem Kadi. Insgesamt sollte man auf eine luftige und farblich ansprechende Garderobe achten. Damen dürfen sich, zur Respekterweiterung, gerne einmal einen Schnurrbart stehen lassen.

    Ich drücke Dir fest die Daumen, bin jedoch überzeugt, dass Dir mit diesem Brevier nicht mehr viel passieren kann!!

    Alles Gute wünscht
    Tinifeliz

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  2. Janimbaldo!! Da musste ich grad mal selber schmunzeln, harr harr. Wie lang ist das her? Oh ich seh... da war ich noch kinderlos und hatt' noch Zeit für solcherlei Schabernäcke - und auch noch nicht alle Gehirnzellen weggestillt.

    Du hast das viel zu sehr relativiert in Deinem Kommentar zu meinem Blogbeitrag. Kinder sind nervig und rauben einem nicht nur Schlaf und wertvolle Freizeit, sondern auch - erwiesener Fall = ich - notwendige und wertvolle Gehirnkapazitäten.

    Ich bin seit heute übrigens wieder online, nach zehn fast abstinenten Tagen, puh...

    Viele liebe Grüße vom
    Tinel

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