Samstag, 13. Mai 2006

Gebärpflicht.

„Meinten Sie: Gebührenpflicht?“, fragt mich Google, wenn ich das Wort „Gebärpflicht“ in die Suche eingebe. Meinte ich eigentlich nicht, ist aber auch hübsch.
Überhaupt mag ich es, wenn Google mir fortwährend Alternativen vorschlägt, die so ähnlich klingen wie das, was ich will.
Man sollte das ausbauen. Man sollte das ins echte Leben einführen. Mitten rein in die Dienstleistungsgesellschaft!
„Meinten Sie: Merlot?“ früge mich dann der Barkeeper, wenn ich einen
Pernod bestelle. Und sofort entspönne sich ein netter Plausch über Anbaugebiete und Rebsorten. Am Bahnhofsschalter offerierte man mir alles, was sich auf „Bremen“ reimt, und beim Bäcker hieße es zuvorkommend: „Meinten Sie: Brut?“ Wer weiß, vielleicht würde ich es mir, so gefragt, noch einmal überlegen.
Dass man ein Kind nicht backen kann wie ein Brot, sollte einen nicht abschrecken. Immerhin ist es ja SO ÄHNLICH. Dauert nur länger. Aber im Prinzip? Nur die Gebührenpflicht, die ist bei der Anschaffung eines Kindes natürlich höher als beim Erwerb eines Brotes. Aber: Einen geregelten Broterwerb vorausgesetzt, dürften die paar Extrastullen, die das Kind im Laufe seines Lebens verzehrt, nicht sonderlich ins Gewicht fallen.
So. Und was ist jetzt mit „Gebärpflicht?“

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen